"Um manche Delikte zu begreifen, genügt es, wenn man die Opfer kennt"  (Oskar Wilde)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nichts ist unfallträchtiger als der Alltag.

Wer durch einen Unfall nachhaltig in seiner Gesundheit und Leistungsfähigkeit beeinträchigt ist, kann je nach Invaliditätsgrad eines bestimmten vertraglich festgesetzten Geldbetrag verlangen. Der Betrag richtet sich nach der sogenannten Gliedertaxe und sofern keine "Glieder" betroffen sind, nach einem allgemeinen Invaliditätsgrad.

Zudem gibt es Unfallversicherungen speziell für Kinder, außerdem sind meist in KfZ-Versicherungsverträgen auch Unfallversicherungen integriert.
Das Recht der privaten Unfallversicherung gehört zu den kompliziertesten versicherungsrechtlichen Materien, da eine Fülle von Fristen zu beachten sind und oft bereits der Begriff des Unfalls zwischen Versicherung und Versicherungnehmer streitig ist.

Auch über die gesundheitlichen Folgen, die eventuell bestehenden Vorschädigungen oder das Vorliegen von Ausschlusstatbeständen besteht selten Einigkeit, weil schon bei geringen Steigerungen des Invaliditätsgrades aufgrund vereinbarter Dynamik die zu entschädigende Summe um etliche Tausend Euro nach oben gehen kann.

Die Kanzlei KRÄMER hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche auf Invaliditätsentschädigung, insbesondere einen höheren Invaliditätsgrad  durchzusetzen.

KRÄMER -RECHTSANWALT | ak@kraemer-fachanwalt.de T. 069 66 37 87 33